Allgemeines

Durch Einsicht in das Handelsregister kann sich jedermann über das eingetragene Unternehmen informieren. Insbesondere kann festgestellt werden, wer das Unternehmen verbindlich vertreten darf bzw. für die Firma unterschreiben kann. Das Handelsregister wird beim Amtsgericht geführt. In Würzburg befindet sich das Handelsregister in der Landwehrstraße (Seitenstraße der Sanderstraße).

Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen. In der Abteilung A sind Einzelkaufleute (e.K.), offene Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG) eingetragen. In Abteilung B des Handelsregisters sind Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft  (UG),  Aktiengesellschaften (AG) oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) eingetragen.

Für Vereine (e.V.) und Genossenschaften (e.G.) und eingetragene Partnerschaften werden gesonderte Register geführt.

Wer wird im Handelsregister eingetragen?

Bei Kapitalgesellschaften ist die Eintragung in das Handelsregister Voraussetzung für die Existenz der Gesellschaft. GmbH, UG und AG oder KGaA entstehen also (handels-) rechtlich erst mit Eintragung im Handelsregister.

Personenhandelsgesellschaften wie die oHG und die KG können zwar ohne Eintragung im Handelsregister entstehen. Die Eintragung ist hier jedoch Pflicht und muss schon wegen der mit der Eintragung verbundenen Rechtswirkungen (z.B. Beschränkung der Haftung des Kommanditisten auf die Einlage) unverzüglich vorgenommen werden.

Einzelkaufleute müssen nur eingetragen sein, soweit das Unternehmen einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Ob ein solcher kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig ist, hängt von der Größe des Unternehmens ab. Soweit hierüber Zweifel bestehen, sollte Rücksprache mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) gehalten werden. Soweit sich ein Einzelkaufmann im Register eintragen will, steht ihm dies unabhängig von der Größe seines Betriebes frei.

Weiter müssen sich auch Freiberufler, die sich in der Rechtsform der Partnerschaft zusammenschließen (dies ermöglicht z.B. eine Haftungsbegrenzung auf das Vermögen der Partnerschaft), in das Partnerschaftsregister eintragen.

Was wird im Handelsregister eingetragen?

Im Handelsregister eingetragen und damit auch angemeldet werden insbesondere folgende Veränderungen:

  • Wechsel in der Vertretungsbefugnis (z.B. Geschäftsführerwechsel, Erteilung und Widerruf einer Prokura)
  • Sitzverlegung (Wechsel in eine andere Gemeinde)
  • Änderung der Geschäftsanschrift (auch ohne Ortswechsel)

Änderung der Firma (Name) des Unternehmens

  • Errichtung einer Zweigniederlassung
  • Bei Kapitalgesellschaften muss jede Änderung des Gesellschaftsvertrages zum Handelsregister angemeldet werden.

Was muss für die Eintragung unternommen werden?

Eintragungspflichtige Veränderungen beim Unternehmen müssen über einen Notar (seit einigen Jahren in elektronischer Form) zur Eintragung im Register angemeldet werden.

Der Notar entwirft die Anmeldung, berät über das Eintragungsverfahren, achtet darauf, dass alle ergänzenden Unterlagen mit vorgelegt werden und gibt selbstverständlich auch weiterführende Hinweise zu anderen Rechtsgebieten.

Soweit eine Eintragung im Handelsregister vorgenommen werden soll oder unklar ist, ob eine Eintragung erforderlich ist, ist es stets zweckmäßig, sich kurz mit dem Notar in Verbindung zu setzen.

Diese Website wurde nach bestem Wissen erstellt. Bitte verstehen Sie, dass wir – insbesondere für die rechtlichen – Hinweise und die Nutzung unseres Angebotes durch Sie keine Haftung übernehmen können! Fragen Sie also im Einzelfall IHREN Notar um Rat.

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