Bauträgervertrag

Der Bauträgervertrag ist ein Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung mit der Besonderheit, dass das mitverkaufte Gebäude, Haus oder Wohnung vom Verkäufer als Bauträger noch gebaut werden muss. Bauherr der Immobilie ist also der (Grundstücks-)Verkäufer als Bauträger. Bauträgerverträge sind oft sehr lang, da neben dem grundstücksrechtlichen Teil auch der Werkvertrag zwischen Bauträger und Käufer beurkundet werden muss.

Der Notar steht bei Abschluss des Bauträgervertrages beiden Vertragsteilen als fachkundiger und unabhängiger Rechtsberater zur Verfügung.

Vor Beurkundung übersendet der Notar dem Käufer den Entwurf des Bauträgervertrages, damit sich der Käufer mit den Vertragsregelungen vertraut machen kann. Der Käufer muss einen Entwurf des Vertrages mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin erhalten. Änderungswünsche können dann in Absprache mit dem Verkäufer und dem Notar in den Vertrag eingefügt werden. Der Käufer kann einen Steuerberater einschalten. Rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ist an sich nicht erforderlich, da der Notar Käufer und Verkäufer fair und unparteiisch beraten muss.

Baubeschreibung und Baupläne, die auch zum Gegenstand der notariellen Urkunde werden, sind dem Käufer vor Beurkundung auszuhändigen; auch insoweit gilt vorgenannte Zwei-Wochen-Frist.

Wesentlicher Inhalt des Bauträgervertrages sind insbesondere folgende Punkte:

  • Kaufpreiszahlungen nur nach Baufortschritt
  • Welche Leistungen sind im Kaufpreis inbegriffen
  • Zeitplan der Errichtung des Bauwerks
  • Käuferrechte bei Baumängeln

Die beim Bauträgervertrag anstehenden wirtschaftlichen Entscheidungen (insb. Angemessenheit des Preis-/Leistungsverhältnisses, Finanzierungsfragen u.ä.) muss der Käufer in eigener Verantwortung entscheiden. Die rechtliche Beratung zum Vertragsschluss leistet der Notar; es ist stets empfehlenswert vor Abschluss eines Bauträgervertrages frühzeitig mit dem Notar Kontakt aufzunehmen, damit eine professionelle Abwicklung garantiert ist.

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